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Wespennester – Was tun?

Wird es zum Frühling hin wärmer, beginnt auch wieder die Zeit der Wespen. Vor allem wenn diese in unmittelbarer Hausnähe, im Schuppen oder auf dem Dachboden ihr Nest bauen fragt man sich schnell, wie man dieses weg bekommt. Nicht selten wird dann auch der Notruf gewählt im Glauben, dass die Feuerwehr das Wespennest entfernt. Doch diese entfernt solche Nester nur im absoluten Notfall.

Befindet sich ein Wespennest in direkter Nähe, lässt sich die kurze Zeit durch folgende Tipps sicher und ohne Stich überstehen:

  • Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z.B. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen.
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  • Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten
  • Tiere im Nestbereich nicht anpusten, denn das Kohlendioxid in der Atemluft wirkt wie ein Alarmsignal und versetzt die Tiere in Angriffsstimmung
  • Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen
  • In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen evtl. Wespen durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, dass unliebsame Begegnungen vermieden werden.
  • Der im Einzelfall auftretenden Ansiedlung von lästigen Wespen in Hohlräumen des Hauses kann dort, wo es problematisch ist (z.B. in Rollladenkästen, Eingangsbereichen), durch vorbeugende Abdichtung der Einschlupflöcher begegnet werden. An Stellen, an denen Nester meist kein Problem sind (z.B. auf ungenutzten Dachböden), sollten aber auch Öffnungen verbleiben. Neben den harmlosen und seltenen Wespenvölkern kann ein solcher Unterschlupf auch von einer Vielzahl anderer, überwiegend nützlicher Tiere genutzt werden.

 

Im Notfall: Fachgerechte Bekämpfung
Nur im Not- und Ausnahmefall wird bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (wie beschrieben) die Bekämpfung eines Wespennestes nötig sein. Wespennester lästiger Wespenarten in Nähe von Spielplätzen oder in Kindergärten erfordern im Einzelfall massive Gegenmaßnahmen, denn von Kindern kann trotz aller erzieherischer Bemühungen nicht immer das richtige Verhalten erwartet werden.

 

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte zunächst von Fachleuten die Möglichkeit einer Umsiedlung geprüft werden. Hier hilft ein Anruf bei einem Imker oder bei der Naturschutzbehörde weiter. Leider wird aber häufig allein aufgrund des Mangels an erfahrenem Fachpersonal auf eine Umsiedlung zu verzichten sein. Auch technische Gründe (wie Unzugänglichkeit des Nestes) oder Eilbedürftigkeit können zum Verzicht auf Umsiedlung zwingen.

 

Kommt nur Bekämpfung in Betracht, muss man sich vergewissern, ob nicht das Nest einer Hornisse oder einer anderen gefährdeten bzw. geschützten Art betroffen ist. Für die Beseitigung von Nestern geschützter Arten muss eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.

 

Bei eindeutiger “Gefahr im Verzug” ist die Vernichtung eines Nestes oft unvermeidbar. Doch wer wird in solchen Fällen tätig?

 

Feuerwehr nur im absoluten Notfall

Die oftmals unnötigerweise mit Anfragen belästigte Feuerwehr ist zwar technisch in der Lage, Wespennester zu entfernen, darf aber nur in absoluten Notfällen tätig werden. Nur bei akuter Gefährdung von Menschen im Bereich öffentlicher Flächen und Bauten ist ein Einsatz der Feuerwehr gegen Wespennester gerechtfertigt. Im privaten Bereich muss ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer in Anspruch genommen werden. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch ausfindig machen. Die Kosten sind selbstverständlich vom Auftraggeber und nicht von der Feuerwehr bzw. von der Gemeinde zu tragen. Eine Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde soll jeder Bekämpfung vorausgehen, damit unnötige Vernichtungsaktionen unterbleiben und harmlose Wespenarten geschont werden.

 

Keinesfalls darf der Laie selbst mit Giften gegen die wehrhaften Insekten vorgehen. Durch unsachgemäße chemische Wespenbekämpfung können gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere ausgelöst sowie Umweltbelastungen mit Giften verursacht werden.

 

Wespen sind geschützte Arten!

Wespen genießen wie alle anderen wildlebenden Tierarten den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Einzelne Arten wie die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diesbezügliche Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet.

 

Weitere Informationen zum Thema Wespen finden Sie auf der Homepage des Landkreis Grafschaft Bentheim.