Rauchmelder retten Leben

Die züngelnden Flammen bei einem Feuer stellen nicht die größte Gefahr dar, sondern die Rauchgasentwicklung. Beim Einatmen giftiger Dämpfe drohen lebensgefährliche Rauchgasvergiftungen. Jährlich werden bis zu 8000 Menschen bei Bränden verletzt, bei rund 90 Prozent aller Todesfälle ist gefährliches Rauchgas die Ursache. Ein Rauchmelder kann unzählige Leben retten und minimiert das Risiko einer Rauchgasvergiftung erheblich. In Niedersachsen sind Rauchmelder Pflicht. Die Rauchmelderpflicht für Niedersachsen ist in § 44 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verankert und kann im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem nachgelesen werden.

 

Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?

Die entsprechenden Vorgaben zu den Montageorten und der Anzahl der benötigten Rauchmelder lassen sich dem § 44 Abs. 5 NBauO entnehmen. Demgemäß muss in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie auch in allen Fluren welche als Fluchtwege von Aufenthaltsräumen dienen jeweils zumindest ein Rauchmelder angebracht sein. Zudem wird wie auch in anderen Landesbauordnungen ausgeführt, dass diese Melder so angebracht werden müssen, dass eine frühzeitige Raucherkennung und darauf folgende Alarmierung jedenfalls gewährleistet sein muss.

 

Beispiel:

Eine 3-Zimmer Wohnung, mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Wohnzimmer, in welcher alle Räume über einen einzigen Flur erreichbar sind, müssten demzufolge 3 Rauchmelder installiert werden (1x Schlafzimmer, 1x Kinderzimmer, 1x Flur). Im Wohnzimmer wird das Anbringen eines Rauchmelders jedoch auch empfohlen. Bei Nutzung eines Kaminofens ist zudem die Anbringung eines CO2 Warnmelders (Kohlenmonoxid) ratsam.

 3-Zimmerwohnung

 

Oftmals stellt sich auch die Frage ob es Sinnvoll ist Rauchmelder in der Küche, im Bad, im Keller oder auf dem Dachboden zu montieren. Da in diesen Räumen regelmäßig Staub oder Wasserdampf auftritt treten bei der Verwendung von herkömmlichen Rauchmeldern in diesen Bereichen oftmals Fehlalarme auf, was in Zusammenhang mit einer erhöhten Verschmutzung der Rauchkammer des Melders zu einer reduzierten Lebensdauer des Rauchmelders führt. In diese Räume können Hitzemelder oder küchentaugliche Rauchmelder angebaut werden.

Wer ist für die Installation und regelmäßige Wartung zuständig?

Die jeweiligen Verantwortungsbereiche in Bezug auf die Rauchmelderpflicht sind in der Niedersächsischen Bauordnung relativ klar geregelt. Es wird diesbezüglich ausgeführt, dass bei Wohnungen welche bis zum 31.10.2012 genehmigt bzw. errichtet wurden, die jeweiligen Eigentümer dazu verpflichtet sind, diese bis spätestens 31.12.2015 mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist andererseits der unmittelbare Besitzer/ Mieter der Wohnung zuständig, diese Verpflichtung kann jedoch auch durch die Eigentümer übernommen werden. Bei Neubauten ist der Bauherr für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

 

Beispiel Mietwohnung:

Die Vermieter haben für die Installation entsprechender Rauchmelder Sorge zu tragen. Die Mieter sind für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zuständig, dies kann jedoch nach Vereinbarung durch die Vermieter übernommen werden.

Quelle: Rauchmelder retten Leben